Wer im Wartburg-Radio 96,5 seine Ideen zu Radiosendungen machen möchte, ist dazu herzlich eingeladen.
Mit dem obligatorischen Eintrag in die Kartei für Radiomacherinnen und Radiomacher (Nutzerkartei) wird zugleich die Nutzungs- und Hausordnung anerkannt. Sie enthält wichtige Regelungen die den Ablauf im Wartburg-Radio 96,5 bestimmen.
Allgemeine Bestimmungen
1. Das Wartburg-Radio 96,5 (im folgenden immer als Offener Kanal bezeichnet) stellt den NutzerInnen im Rahmen der Verfügbarkeit Produktions- und Sendeeinrichtungen zur Verfügung.
2. Die Nutzung der Einrichtungen des Offenen Kanals und die Verbreitung der Sendebeiträge sind grundsätzlich kostenfrei.
3. Bewegliche und feste Einrichtungen sowie die Sendeplätze des Offenen Kanals werden grundsätzlich nach dem Prinzip der Schlange in der Reihenfolge des Einganges der vollständigen Anmeldung zur Verfügung gestellt. Die Anmeldung muss durch den verantwortlichen Nutzer persönlich erfolgen.
4. Voraussetzung für die Nutzung der Einrichtung des Offenen Kanals ist eine Nutzereinführung. Sie findet als Einzel- oder Gruppengespräch statt, in dessen Rahmen die Interessenten über die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Offenen Kanals informiert sowie die OK-Satzung und die Nutzungs- und Hausordnung gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden.
5. Jeder neue Nutzer trägt sich in das Nutzerverzeichnis ein. Zur Anmeldung wird ein Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument benötigt. Die Aufnahme in das Nutzerverzeichnis ist Vorbedingung für die Nutzung der Einrichtungen des Offenen Kanals und das Senden eines Beitrages. Die Anmeldung gilt für ein Jahr und kann verlängert werden.
6. Eingetragene Nutzer haben die Möglichkeit, kostenlos an den regulären Schulungsveranstaltungen des Offenen Kanals teilzunehmen. Die einzelnen Veranstaltungen werden durch Aushang im Offenen Kanal bekannt gegeben. Die Anmeldung erfolgt im voraus ebenfalls im Offenen Kanal.
7. Das Hausrecht übt der Leiter des Offenen Kanals aus, in seiner Abwesenheit ein von ihm beauftragter Mitarbeiter des Offenen Kanals.
8. Telefonate im Zusammenhang mit der inhaltlichen Gestaltung einer Sendung können vom Nutzer nach Absprache mit dem Personal geführt werden. Die Kosten sind vom Nutzer zu tragen.
Nutzung und Ausleihen von Geräten
9. Die Nutzer sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellten Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Essen und Trinken ist in Räumen mit produktionstechnischen Einrichtungen strikt untersagt. In den gesamten Räumen des Offenen Kanals ist Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer verboten.
10. Den Nutzern des Offenen Kanals ist es beim Umgang mit den produktionstechnischen Einrichtungen untersagt, eigenmächtig Kabelverbindungen bzw. technische Parameter zu verändern. Programme dürfen nicht installiert, deinstalliert oder kopiert werden. Mit-gebrachte Datenträger sind vor Benutzung einem Mitarbeiter des Offenen Kanals zum Vierencheck vorzulegen.
11. Die Nutzung der produktionstechnischen Einrichtungen (Schnittplätze, Studios, Reportageeinheiten) ist nur nach vorheriger Einweisung durch einen Mitarbeiter des Offenen Kanals oder in dessen Beisein gestattet.
12. Die Termine zur Nutzung der produktionstechnischen Einrichtungen sind bei der Disposition so zu beantragen, dass innerhalb der disponierten Zeit auch die notwendigen Vor- und Nacharbeitungen möglich sind. Die disponierten Nutzungstermine der Studios, der Schnittplätze und der Reportageeinheiten werden im Offenen Kanal ausgehängt.
13. Kann eine / ein NutzerIn einen disponierten Termin nicht wahrnehmen, ist sie / er verpflichtet, diesen Termin spätestens 24 Stunden im voraus abzusagen, damit andere angemeldete Nutzer freie Studiotechnik nutzen können. Wer einen Termin nicht rechtzeitig absagt, kann vorübergehend von der Nutzung des Offenen Kanals ausgeschlossen werden. Bei wiederholter ungenutzter Disposition eines Produktionstermins erfolgt ein sechswöchiger Nutzungs- und Sendeausschluss.
14. Die Anmeldung zur Benutzung der Einrichtungen des Offenen Kanals ist nicht übertragbar. Ein Tausch von Produktionszeiten ist nur mit der Zustimmung der hiervon betroffenen angemeldeten Nutzer und des Leiters des Offenen Kanals oder eines von ihm benannten Mitarbeiters möglich.
15. Beschädigungen an oder Verluste von Einrichtungen des Offenen Kanals sind den Mitarbeitern des Offenen Kanals unverzüglich mit einer genauen Beschreibung des Schadenshergangs zu melden. Wer fahrlässig oder vorsätzlich Einrichtungen des Offenen Kanals beschädigt, kann von der weiteren Nutzung der Einrichtungen des Offenen Kanals zeitlich befristet ausgeschlossen werden. Für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden, haftet die/ der NutzerIn mit mindestens 25 % des entstanden Schadens, höchstens jedoch mit 700,00 DM.
16. Die Leihfrist für Reportageeinheiten zur Verwendung außerhalb des Offenen Kanals beträgt höchstens 4 Tage. Ausnahmen sind im Rahmen von Projekten möglich und bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Leiter des Offenen Kanals. Die genaue Ausleihzeit wird bei der Disposition festgelegt. Bei einer Überschreitung der Ausleihzeit wird eine Gebühr von 5,00 DM pro Tag und Gerät erhoben.
17. Die Geräte dürfen nur zu dem Zweck ausgeliehen werden, um einen Beitrag für den Offenen Kanal herzustellen.
18. Die Lagerung der ausgeliehene Geräte in Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet und führt bei Verlust zur vollen persönlichen Haftung des Nutzers.
19. Die Geräte sind vollständig und in einwandfreien Zustand zurückzugeben.
20. Bei Projekten mit Nutzergruppen (z. B. Schulklassen) hat die /der verantwortliche NutzerIn (z. B. die / der LehrerIn) die Gerätetechnik auszuleihen bzw. für die Nutzung des Schnittplatzes oder der Studios verantwortlich zu zeichnen.
Sendebeiträge
21. Jeder Beitrag muss vor seiner Sendung schriftlich durch den verantwortlichen Nutzer persönlich mit einem entsprechenden Formular angemeldet werden. Der Anmeldung ist eine Freistellungserklärung, eine Weiterleitungserklärung und eine Erklärung zur Übernahme der GEMA/GVL - Gebühren beizufügen. Die Anmeldung ist vom Leiter des Offenen Kanals gegenzuzeichnen. Berücksichtigt werden nur mängelfreie und vollständige Anmeldungen.
22. Gleichzeitig angemeldet werden können nicht mehr als zwei verschiedene Sendebeiträge mit maximal je zwei Wiederholungen. Ein dritter Sendebeitrag kann erst angemeldet werden, wenn der erste verbreitet worden ist.
23. Die Sendeanmeldung kann frühestens acht Wochen im voraus erfolgen. Sie soll spätestens drei Tage vor der beabsichtigten Verbreitung vorliegen. Bei aktuellen Beiträgen kann davon abgewichen werden.
24. Sendebeiträge werden im Offenen Kanal in den Standards MC, MD, HDR bearbeitet und in dem Standard MD, CD, HDR gesendet.
25. Kassetten/Datenträger mit Beiträgen, die im Offenen Kanal bearbeitet werden, sind mit einem Aufkleber zu versehen, auf dem die Länge des Beitrages, den Namen der / des NutzerIn, die Sendetermine und der Titel verzeichnet sind. Nach der Sendung ist die Kassette innerhalb von acht Wochen nach der letzten Verbreitung beim Offenen Kanal abzuholen.
26. Die weitere Verwendung eine Beitrages durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des verantwortlichen Nutzers, der den Sendebeitrag erstellt hat.
27. Bei Live - Sendungen hat sich der verantwortliche Nutzer mindestens eine halbe Stunde vor Beginn in den Räumen des Offenen Kanals einzufinden.
Feste Sendeplätze
28. Wollen einzelne Nutzer oder Nutzergruppen thematisch zusammenhängende Beiträge mit einer gewissen Regelmäßigkeit und absehbaren Dauerhaftigkeit senden, kann ihnen der Leiter des Offenen Kanals auf Antrag feste Sendezeiten zuordnen.
29. Bei der Antragstellung muss ein über die einzelbeitragsbezogene Nutzung des Offene Kanals hinausgehendes Interesse begründet werden. Der Antrag muss zudem Angaben über Ziel und Zusammensetzung der Gruppe (Selbstdarstellung) sowie Art, Umfang, Häufigkeit und Dauer der geplanten Sendebeiträge (inhaltliche und formale Konzeption) enthalten.
30. Wird der feste Sendeplatz ohne vorherige Absage des Termins mehr als zweimal nicht wahrgenommen oder die inhaltliche und formale Konzeption nicht eingehalten, kann der feste Sendeplatz in der Häufigkeit, im Umfang und in der Zeitenlage eingeschränkt, bei nachhaltiger Nichterfüllung ganz aufgehoben werden.
Schlussbestimmungen
31. Die Nutzungs- und Hausordnung ist im Offenen Kanal auszuhängen.
32. Die Nutzungs- und Hausordnung des Offenen Kanals tritt am 01. Juni 2001 in Kraft.


