Mitbestimmung in der Werkstatt
von WBR-Redaktion am 16. Januar 2019
Menschen mit Einschränkungen haben gesetztlich vorgeschriebene Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, wenn sie in Werkstätten beschäftigt sind. Der Werkstattrat ist ein mit einem Betriebsrat vergleichbares, gewähltes Organ. Der Rat hat z. B. ein Mitspracherecht bei arbeitsorganisatorischen und personellen Fragen und vertritt die Interessen der Beschäftigten. Stefan Redetzke vom Wartburg-Radio hat sich Vertreter des Werkstattrates der Eisenacher Werkstätten in Trägerschaft der Diako Thüringen ins Studio eingeladen: Silke Wisnewski, Johannes Fieting, Stefan Engel und Frank Seyfahrt sprachen gemeinsam mit ihrer Vertrauensperson Yvonne Deubner im Studio über ihre Aufgaben und wie Mitbestimmung in einer Werkstatt aussehen kann.
Die Sendung „Mitbestimmung in der Werkstatt“ wird an folgenden Terminen ausgestrahlt: Dienstag, 22. Januar um 16 Uhr, Freitag, 25. Januar um 9 Uhr sowie am Samstag, dem 2. Februar um 14 Uhr.
Im Bild: Yvonne Deubner, Frank Seyfahrt, Silke Wisnewski, Stefan Engel und Johannes Fieting (hinten v.l.n.r.) produzierten gemeinsam mit Stefan Redetzke vom Wartburg-Radio eine Radiosendung zum Thema „Mitbestimmung in der Werkstatt“.