Macht im Sinne der Selbstbestimmung

von am 28. April 2021

Wie viel Macht muss man als betreuter Mensch abgeben, wenn man in einer rechtlichen Betreuung ist? Gleich das nicht einer Entmündigung?

Nein!

Unsere Volontärin Josefine Steingräber hat sich gefragt, wie so eine rechtlichen Betreuung eigentlich abläuft und in diesem Kontext mit dem Landessprecher des Bundesverbandes der BerufsbetreuerInnen e.V. Siegmar Mücke und der Leiterin des Arbeiter-Samariter-Bundes in Sömmerda Miriam Wardin gesprochen. Beide sind seit vielen Jahren in der Berufsbetreuung tätig und berichten von ihrem Arbeitsalltag und davon, dass es hier ein Problem gibt: Die Stigmatisierung betreuter Personen!

„Dieser negative Touch, der so einer Betreuung anhängt, ist meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt.“, sagt Herr E. Er wurde bis Mai 2020 viele Jahre rechtlich betreut und erzählt im Beitrag von seinem Weg und den Erfahrungen, die mit seiner Betreuung gemacht hat.

Auch Thomas teilt seine Geschichte und er sagt: „Ich war am Anfang wirklich deprimiert von der Betreuung und habe aber gelernt, dass das wirklich der beste Weg ist, wenn man im Leben mal eine schwierige Phase hat […]. Wenn ich meiner Betreuerin nicht hätte, wäre ich heute nicht so weit, wie ich jetzt bin!“.

Mit den Berichten aus erster Hand wird schnell klar: die Selbstbestimmung rechtlich betreuter Personen ist dabei eins der höchsten Güter!

Räumen wir mit dem folgenden Beitrag also auf mit weit verbreiteten Vorurteilen zur rechtlichen Betreuung und würdigen nicht nur den Betreuungsberuf, sondern auch den Mut aller Betreuten, die sich aus den schwierigsten Lebensphasen wieder heraus kämpfen.

Weitere Beiträge zum Thema „Macht und Ohnmacht“ hören Sie am 05. Mai 2021, 17 Uhr in der in der Sendung „6zu1 – Das Volontärsmagazin“.


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